Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Durchführung von Verträgen zwischen IndigoKern und Geschäftskunden (B2B) über Beratung, Implementierung und Betrieb von KI-Lösungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.

1. Begriffe & Geltungsbereich

„Leistungen“ sind alle Beratungen, Pakete (Starter, Scale, Enterprise), Einzelleistungen (Beratung, Audit) sowie Managed AI Ops. „Vertrag“ bezeichnet die Kombination aus Angebot, Leistungsbeschreibung, diesen AGB und ggf. Auftragsverarbeitung (AVV). Es gilt deutsches Recht; Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind nicht Zielgruppe.

2. Angebot & Vertragsschluss

Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform oder durch Leistungserbringung zustande. Maßgeblich ist der bestätigte Leistungsumfang.

3. Leistungen & Mitwirkung

IndigoKern erbringt Leistungen nach anerkanntem fachlichem Standard. Der Kunde stellt rechtzeitig erforderliche Mitwirkung bereit (z. B. Zugänge, Daten, Ansprechpartner). Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verschieben Fristen angemessen; Mehraufwand wird vergütet.

4. Pakete & Einzelleistungen

Inhalt und Ergebnisse der Pakete sind im Business Model beschrieben. Einzelleistungen werden nach Aufwand bzw. Pauschale erbracht. Abnahmen erfolgen gegen definierte Kriterien; Teilergebnisse können produktiv gesetzt werden.

5. Vergütung & Zahlung

  • Pakete: pauschal gemäß Angebot, ggf. Meilensteinzahlung
  • Beratung: stündliche Abrechnung
  • Audit: Pauschale
  • Dritt-/Cloud-Kosten (z. B. Modell-APIs) als durchlaufende Posten oder direktvertraglich durch den Kunden

Zahlungsziel: 14 Tage netto, sofern nicht anders vereinbart. Aufrechnungsrechte bestehen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

6. Änderungen (Change Requests)

Änderungen des Umfangs werden schriftlich spezifiziert und bepreist. Bis zur Freigabe bleibt der ursprüngliche Plan verbindlich. Minderaufwände können auf Folgeleistungen angerechnet werden.

7. Rechte an Ergebnissen & IP

Der Kunde erhält einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte an kundenspezifischen Arbeitsergebnissen für den internen Geschäftsgebrauch. Vorgefertigte Frameworks/Tools bleiben Eigentum von IndigoKern; hierfür gewähren wir die zur Nutzung des Gesamtergebnisses erforderlichen Rechte. Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzen.

8. Vertraulichkeit

Parteien behandeln vertrauliche Informationen strikt vertraulich. Die Pflicht gilt 3 Jahre über das Vertragsende hinaus. Öffentlich bekannte oder rechtmäßig erlangte Informationen sind ausgenommen.

9. Datenschutz & AVV

Personenbezogene Daten verarbeiten wir gemäß DSGVO/TTDSG. Handeln wir als Auftragsverarbeiter, schließen die Parteien einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Weitere Informationen enthält die Privacy Policy.

10. Gewährleistung & Nachbesserung

Wir erbringen Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt. Bei Mängeln leisten wir Nachbesserung oder gleichwertigen Ersatz innerhalb angemessener Frist. Sachmängelansprüche verjähren nach den gesetzlichen Regelungen für Werk- bzw. Dienstverträge, abhängig vom vereinbarten Leistungstyp.

11. Haftung

Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Unberührt bleiben Haftung für Personenschäden sowie nach dem ProdHaftG. Eine Erfolgsgarantie für Prognosen/generative Ausgaben besteht nicht.

12. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. Ausfall von Drittanbieter-APIs, Energie- oder Netzausfälle, Naturereignisse) ruhen Leistungspflichten für die Dauer der Störung. Parteien stimmen sich über einen angepassten Plan ab.

13. Laufzeit & Kündigung

Paketverträge enden mit Abnahme. Laufende Leistungen (Enterprise/Retainer) sind mit 30 Tagen zum Monatsende kündbar, sofern nichts anderes vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14. Exit & Herausgabe

Bei Beendigung unterstützen wir die Übergabe von Daten/Artefakten (Repos, Konfigurationen, Dokumentation). Der Aufwand wird separat vergütet oder ist im Vertrag geregelt.

15. Nichtabwerbung

Während der Vertragslaufzeit und 6 Monate danach werben die Parteien keine jeweils unmittelbar eingesetzten Mitarbeiter der anderen Partei ab, es sei denn mit schriftlicher Zustimmung.

16. Schlussbestimmungen

  • Rangfolge: Angebot/Leistungsbeschreibung → AVV → diese AGB → Business Model → sonstige Dokumente
  • Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand (soweit zulässig): Berlin
  • Salvatorische Klausel: Unwirksame Regelungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
  • Vertragssprache: Deutsch

Stand: 2025-11-13